Information zum Mitführen von digitalen Geräten in der Abiturprüfung

Vor den Abiturprüfungen müssen die Schülerinnen und Schüler ihre mitgebrachten Handys abgeben. Das Mitführen eines Handys während der Abiturprüfung stellt einen Täuschungsversuch dar (s. Schreiben des KM vom 21.03.2000, Az 41-6610.0/17) und kann zum Ausschluss von der Abiturprüfung führen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich diese Regelung selbstverständlich sinngemäß auch auf alle weiteren Geräte bezieht, die entweder selbst internetfähig sind oder den Zugang zu einem internetfähigen Gerät ermöglichen, wie z.B. Smartwatches oder Tablet-PCs.