Im Fall der Fälle – Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

    I. Was kann und sollte ich bereits jetzt tun?

Welche Möglichkeiten werden von der Schule für eventuellen Fernunterricht genutzt?

Wie nutzen Webuntis, Moodle und schuleigene eMail-Adressen.

 

Wie kann sich mein Kind anmelden?

Am Anfang des Schuljahres wurden mit dem ersten Elternbrief die persönlichen Zugangsdaten ihres Kindes zu Webuntis, zu Moodle und zur Schul-eMail ihres Kindes verteilt. Unterstützen Sie bitte ihr Kind, bei der Anmeldung und bei der Änderung des Passwortes. Schreibe Sie sich bitte ebenfalls die neuen Passwörter auf. Sollten die Initialpasswörter nicht funktionieren oder Sie Schwierigkeiten bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Klassenlehrer bzw. die jeweilige Klassenlehrerin.

 

Was ist Webuntis?

Webuntis ist ein Messengerdienst, der von der Schule für alle Schüler bezahlt und bereitgestellt wird. Hier werden bei Bedarf Lerngruppen eingerichtet, Aufgaben gestellt und Lösungen an die Lehrer verschickt. Dieser Messenger bietet auch die Möglichkeit schnell mit Lehrern in Kontakt zu treten.

 

Was ist Moodle?

Moodle ist eine Lernplattform, auf der Unterrichtsmaterialien eingestellt und Lösungen verschickt werden können. Zusätzlich bietet Moodle mit Big Blue Button ein Videokonferenzsystem, über welches z. B. Fernunterricht gehalten werden kann.

 

Wie kann mein Kind die schuleigene Mailadresse verwenden?

Auf der Seite https://mail.ionos.de/ kann sich ihr Kind mit seiner oder ihrer Mailadresse und dem eigenen Passwort anmelden.

Die schuleigene eMailadresse wurde für jedes Kind und jeden Lehrer eingerichtet. So können sie jeden Lehrer über die Adresse nachname@jgg-mannheim.de erreichen. Bei doppelten Nachnamen finden Sie Adresse in der Lehrerliste.

 

Sind diese Programme auch datenschutzrechtlich sicher?

Alle drei beschriebenen Programme entsprechen den gültigen Datenschutzrichtlinien des Landes Baden-Württemberg und können dadurch für unterrichtliche Zwecke genutzt werden. Es werden keine Daten in datenschutzrechtlich kritischen Ländern wie den USA gespeichert.

 

An wen kann ich mich bei Problemen wenden?

Die ersten Ansprechpartner sind die Klassenlehrer(innen) ihres Kindes.

 

    II. Ein direktes Familienmitglied wird positiv getestet – Was nun?

Sobald dieser Fall eintritt, gilt ihr Kind als Kontaktperson 1. Grades. Teilen Sie der Schule dies bitte mit und schicken Sie Ihr Kind nicht zur Schule.

Ihr Kind muss für 10 Tage in Quarantäne. Die Gültigkeit der Quarantänedauer ergibt sich aus der Corona-Verordnung Absonderung, eine aktualisierte Quarantänebestätigung ist deshalb nicht erforderlich. Sollte diese benötigt werden, können Sie sich  an folgendes Postfach der Stadt Mannheim wenden: 58corona11@mannheim.de

Die Anfrage sollte folgende Informationen beinhalten: Name, Geburtsdatum und Anschrift des Kindes, sowie der Erziehungsberechtigen, betroffene Einrichtung und Datum des letzten Kontakts.

    III. Mein Kind muss in Quarantäne – Wie gehe ich als Elternteil vor

  1. Teilen Sie dem Sekretariat mit, dass ihr Kind in Quarantäne geschickt wurde und bis wann diese Quarantäne verordnet wurde. Das Sekretariat trägt Ihr Kind für die gesamte Zeit als abwesend ein.
  2. Erteilen Sie dem Sekretariat die Erlaubnis, diese Information an die Klassenlehrer und die anderen Lehrer der Klasse weiterzuleiten. (optional)

Wenn Sie diese Erlaubnis erteilen, werden die Unterrichtsmaterialien ihrem Kind zur Verfügung

gestellt. Dies kann über Mitschüler geschehen, über Webuntis und/oder über Moodle. Erteilen Sie diese Erlaubnis

nicht, wird ihr Kind nur als krank eingetragen. Dies entbindet jedoch auch die Lehrer des direkten Fernunterrichtes.

  1. Vergleichbar mit einer Krankmeldung benötigt die Schule innerhalb von drei Werktagen die schriftliche Quarantänebescheinigung.

 

    IV. Mein Kind ist in Quarantäne

Wie erhält mein Kind an die Unterrichtmaterialien?

Ihr Kind bekommt die Unterrichtsmaterialien schnellstmöglichst. Dies kann per Mitbringdienst durch andere Schüler erfolgen, aber auch per Moodle oder Webuntis. Die Klassenlehrer versuchen auf individuelle Bedürfnisse einzugehen.

 

Werden Unterrichtsstunden auch direkt übertragen?

Sofern möglich wird der Unterricht während der regulären Unterrichtszeit direkt per Big Blue Button übertragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies nicht für jede Stunde möglich und sinnvoll ist.

 

Welche Arbeitszeit wird daheim veranschlagt?

Die Arbeitszeit für den Heimunterricht entspricht dem regulären Unterricht.

 

Muss mein Kind am Fernunterricht teilnehmen?

Während des angebotenen Fernunterrichtes besteht Anwesenheitspflicht, d. h. Ihr Kind muss daran teilnehmen. Quarantänezeit zählt nicht als Krankheitszeit.

 

Kann mein Kind in der Quarantänezeit benotet werden?

Im Gegensatz zur Quarantänezeit des Frühjahres, sollen Schüler regulär bewertet werden. Dies bezieht sich sowohl auf die Anwesenheit, auf Beiträge während Fernunterrichtseinheiten, als auch auf abgegebene Hausaufgaben.

Diese und weitere Informationen zum Fernunterricht einzelner Schüler/Schülerinnen finden Sie auch hier: Informationen zum Fernunterricht einzelner Schüler

 

    V. Die gesamte Klasse ist in Quarantäne

In diesem Fall muss der gesamte Unterricht in digitaler Form erfolgen. Beachten Sie hierzu auch die Informationen zum Unterrichten einer ganzen Klasse / eines ganzen Kurses per Fernunterricht: Informationen zum Fernunterricht ganzer Klassen_Kurse

 

    VI. Ein oder mehrere Lehrer sind in Quarantäne

Die Quarantänezeit zählt auch für Lehrkräfte nicht als Krankheit, d. h. sie werden im Rahmen der Möglichkeiten weiter den Unterricht halten. Dies kann in Form von bereitgestellten Materialien für Vertretungslehrer geschehen, als Unterrichtsmaterialien in digitaler Form über Webuntis oder Moodle oder über direkten Fernunterricht mittels Big Blue Button.