Allgemeine Informationen

Allgemeine Elterninformationen

I. Elternbeirat

II. Schüler-Zusatzversicherung

III. Lernmittelfreiheit bei Verbrauchsmaterialien

IV. Zuschüsse für Klassenfahrten durch Förderverein

V. Zusätzliche Förderungsmöglichkeiten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

 

I. Elternbeirat

Vorstand Elternbeirat:
Vorsitzender Günter Haack, Stellvertreterin Veronika Rutz

Bei Fragen, Anregungen und Problemen immer für Sie erreichbar unter:

II. Schüler-Zusatzversicherung

Das Kultusministerium hat den mit den beiden Versicherern BGV und WGV geschlossenen Gruppenversicherungsvertrag über Schüler- und Lehrerversicherungen zum Ende des Schuljahres 2018/2019 gekündigt. Für Schäden, die durch Schülerinnen und Schüler während der Praxiserfahrung an Einrichtungen des Kooperationspartners beziehungsweise der Praktikumsstelle verursacht werden, besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Solche Haftpflichtrisiken können unter Umständen durch den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Als Schule steht uns keine Kontrolle darüber zu, ob der Versicherungsschutz ihres Kindes ausreichend ist. Andererseits kann die Praktikumsstelle in eigener Verantwortung das Vorliegen einer privaten Haftpflichtversicherung und den Nachweis hierüber fordern und bei Nichtvorliegen Schülerinnen und Schüler zurückweisen. Wir bitten daher, eigenständig für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, auch was Verlust von Kleidung oder Fahrrädern aus den Räumlichkeiten der Schule anbelangt.

 

III. Lernmittelfreiheit bei Verbrauchsmaterialien

Seit einiger Zeit sieht die Rechtslage vor, dass die Lernmittelfreiheit nicht nur auf die Schulbücher anzuwenden ist, sondern auch auf die Verbrauchsmaterialien wie Workbooks oder Lektüre, die auch beschriftet werden kann und soll. Gemeinsam mit der Schulkonferenz haben wir uns am Johanna-Geissmar-Gymnasium auf folgende Regelung geeinigt: Wir wünschen uns, dass diese Verbrauchsmaterialien wie in der Vergangenheit von Ihnen, liebe Eltern, gekauft werden. Sollten Sie dies nicht wünschen oder können, erhalten Ihre Kinder die entsprechenden Materialien ohne Nachteil kostenfrei von der Schule gestellt. Wir geben hierbei zu bedenken, dass sämtliche der Schule dadurch entstehenden Kosten selbstverständlich an anderer Stelle eingespart werden müssen, beispielsweise, indem auf neue technische Ausstattung der Räume verzichtet wird, Schulbücher länger genutzt werden oder alternative Lern- und Übungsformen herangezogen werden.

 

IV. Zuschüsse für Klassenfahrten durch Förderverein

In einigen Klassenstufen werden Klassen- oder Studienfahrten durchgeführt. Dies ist natürlicherweise mit mehr oder weniger hohen Kosten verbunden. Sollten Sie, liebe Eltern, sich nicht in der Lage sehen, diese Kosten zu tragen, haben Sie die Möglichkeit, um Unterstützung zu bitten. Kein Kind darf aus finanziellen Gründen von Klassenfahrten ausgeschlossen werden. Bei Familien, die Unterstützung vom Amt erhalten, kann ein Zuschuss beim Amt beantragt werden. In anderen Fällen, wo keine staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden kann, ist es möglich, den Förderverein des JGG um Unterstützung zu bitten. Scheuen Sie sich nicht, dieses Angebot wahrzunehmen. Sämtliche Gespräche werden streng vertraulich behandelt, und es ist de facto so, dass nur der Schulleiter Kenntnis von den finanziellen Engpässen erhalten muss. Das Verfahren läuft ansonsten völlig anonym. Dem Schulleiter gegenüber werden die finanziellen Gegebenheiten dargestellt. Er stellt daraufhin beim Förderverein den Antrag auf Zuschuss in der abgesprochenen Höhe. Dieser Antrag wird ohne Namensnennung gestellt, so dass auch die Vorstandsmitglieder des Fördervereins, die über den Antrag zu entscheiden haben, nicht wissen, um welches Kind es sich handelt.

 

V. Zusätzliche Förderungsmöglichkeiten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Unter dem folgenden Link können Sie sich über weitere Hilfen der Stadt Mannheim informieren und finden auch die Telefonnummer der Hotline. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden beispielsweise Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf und Lernförderung unterstützt.

https://www.mannheim.de/de/bildung-staerken/foerderung-und-hilfen/bildungs-und-teilhabepaket

 

Konsum von Energy Drinks

Der Konsum von Energydrinks ist für die Schüler zukünftig untersagt.