Vor den Abiturprüfungen müssen die Schülerinnen und Schüler ihre mitgebrachten Handys abgeben. Das Mitführen eines Handys während der Abiturprüfung stellt einen Täuschungsversuch dar (s. Schreiben des KM vom 21.03.2000, Az 41-6610.0/17) und kann zum Ausschluss von der Abiturprüfung führen. Weiterlesen