Informationen zum Fernunterricht einer ganzen Klasse/Kurse

Wenn möglich werdet ihr als Klasse bzw. Kurs von euren Fachlehrer/innen auch im
Fernunterricht nach Stundenplan unterrichtet. Wenn das aus organisatorischen Gründen in
einzelnen Fächern nicht möglich ist, bekommt ihr dort Aufgaben nach Absprache.

  • Es besteht eine Anwesenheitspflicht für die Zeit des Fernunterrichts, die von dem/ der
    jeweils unterrichtenden Lehrer/in kontrolliert wird.
  • Die Aufgaben werden in der Regel über Moodle vergeben, über den Messenger besteht die
    Möglichkeit mit den Lehrer/innen zu kommunizieren. Ergänzend werden Unterrichtsstunden
    per „BigBlueButton“ (bbb) Videokonferenz abgehalten.
  • Wie im regulären Unterricht seid ihr verpflichtet, die Aufgaben zu bearbeiten, die ihr von
    euren Fachlehrer/innen bekommt.
  • Je nach Angabe der Lehrer/innen müsst ihr die bearbeiteten Aufgaben abgeben (über den
    Messenger oder Moodle).
  • Die Leistungen im Fernunterricht fließen in die Notengebung mit ein und können in
    Klassenarbeiten bzw. Klausuren abgeprüft werden.
  • Solltet ihr erkranken und nicht am Fernunterricht teilnehmen können, teilt dies bitte eurem
    Klassenlehrer mit und meldet euch zurück, sobald ihr wieder gesund seid. Da ihr auch im
    Fernunterricht der Schulpflicht unterliegt, müssen eure Eltern euch über das Sekretariat
    krankmelden und eine schriftliche Entschuldigung nachreichen.
  • Schaut bitte regelmäßig in den Messenger und in Moodle, damit ihr auf dem Laufenden
    bleibt.

Einige Regeln für die Teilnahme am Unterricht über Videozuschaltung:
Solltet ihr in einem Fach zum Unterricht über bbb zugeschaltet werden oder der gesamte Unterricht
über bbb stattfinden, dann beachtet bitte Folgendes:

  • Seid pünktlich zum Start anwesend.
  • Schaltet bitte auf Aufforderung der Lehrkraft die Kamera an.
  • Bitte schaltet euren Ton stumm, wenn ihr nichts zum Unterricht beitragt.
  • Beteiligt euch aktiv am Unterricht.
  • Konzentriert euch auf die Videokonferenz und beschäftigt euch nicht anderweitig.
  • Aufnahmen und Mitschnitte von Videokonferenzen sind verboten.