Änderung der Coronaregelungen der Stadt Mannheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aufgrund des Inkrafttretens der aktualisierten Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg vom 01.12.2020 ergeben sich Änderungen bezüglich der Quarantänedauer von Kontaktpersonen 1. Grades. Bei Kindern/Mitarbeitern, für die aktuell noch eine 14-tägige Quarantäne angeordnet wurde, verkürzt sich diese auf 10 Tage nach letztem stattgehabtem Kontakt. Das Gesundheitsamt nutzt hierfür im Rahmen der Übergangszeit seinen Ermessensspielraum für eine Entscheidung im Sinne der Kinder, Jugendlichen und Familien.

 

Die Verordnung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/

 

Falls Ihre Einrichtung von Quarantäneanordnungen betroffen ist informieren Sie bitte die Eltern der betroffenen Kinder bzw. die betroffenen Mitarbeiter.

 

Die Verkürzung gilt nicht:

  • Für Kinder/Personen mit einem positiven Test, die gesondert in Quarantäne geschickt wurden
  • Für Kinder/Personen, die aufgrund von Symptomen getestet wurden und noch auf ihr Testergebnis warten

 

Die Gültigkeit der neuen Quarantänedauer ergibt sich aus der Corona-Verordnung Absonderung, eine aktualisierte Quarantänebestätigung ist deshalb nicht erforderlich. Sollte diese benötigt werden, können sich die Eltern der betroffenen Kinder bzw. die betroffenen Mitarbeiter an folgendes Postfach wenden: 58corona11@mannheim.de

Die Anfrage sollte folgende Informationen beinhalten: Name, Geburtsdatum und Anschrift des Kindes, sowie der Erziehungsberechtigen, betroffene Einrichtung und Datum des letzten Kontakts.

 

Die neue Corona-Verordnung Absonderung ermöglicht zudem die Einordnung in die Kategorie „Cluster-Schüler“. Eine Klassifizierung als „Cluster-Schüler“ bedeutet, dass für die betreffende Person eine 10-tägige Quarantäne angeordnet wird, diese jedoch bei Vorliegen eines negativen PCR/Antigentests ab Tag 5 nach Kontakt vorzeitig beendet werden kann.

 

Eine Klassifikation als „Cluster-Schüler“ kann durch das Gesundheitsamt Mannheim für folgende Schülergruppe erfolgen:

  • Grundschulklassen
  • Weiterführende Schulklassen, in denen es zu leichteren Hygieneverstößen gekommen ist (Lüftung nicht regelmäßig durchgeführt sowie Maskenpflicht nicht konsequent eingehalten)

 

Eine Kontaktperson-1-Klassifikation (vorzeitige Beendigung der Quarantäne nicht möglich) erfolgt weiterhin für:

  • Kindertagesstätten/Kindergärten
  • Generell bei engeren Kontakten im Sinne eines KP1-Kontakts (>15 Minuten, <1,5m ohne MNS, sowohl schulisch, als auch außerschulisch) sowie bei ausgeprägten Verstößen gegen die Hygieneregeln (z.B. gemeinsamen Trinken aus einer Flasche)

 

Eine KP2-Klassifikation erfolgt wie gehabt für:

  • Klassen an weiterführenden Schulen, wenn die Maskenpflicht eingehalten und regelmäßig gelüftet wurde

 

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Gesundheitsamt Mannheim

i.A. Florian Katgely

Ärztliche Leitung Kontaktpersonenmanagement

 

Jugendamt und Gesundheitsamt

R1, 12 | 68161 Mannheim

 

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Corona wenden Sie sich bitte an die Corona-Hotline der Stadt Mannheim unter der Telefonnummer 0621-293 2253:

-Montag bis Freitag von 9:00 – 17:00 Uhr

-Samstags sowie an Sonn- und Feiertagen von 9:00 – 14:00 Uhr

 

Bei Fragen, die Sie als Kontaktperson im Speziellen betreffen, wenden Sie sich bitte an die Hotline für Kontaktpersonen unter der Telefonnummer: 0621 -293 2212

-Montag bis Freitag von 8:30-13:30 Uhr