Elternbrief 10 – Masernschutz

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

diesmal geht es ausnahmsweise nicht um Corona, sondern um Masern.

Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) trat am 1. März 2020 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, unter anderem Schulkinder wirksam vor Masern zu schützen.

Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler ab dem 1. März 2020 vor der Teilnahme am Unterricht einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weisen erbracht werden (siehe Anhang):

Elternbrief_10_2021-2022_MASERNIMPFSCHUTZ

Masern Anlage_Merkblatt-Masernschutzgesetz-Masernimpfung