Elternbrief 12 – Nachweis des Geimpft- oder Genesenenstatus

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

in den Webuntis-Messenger-Ankündigungen erhielten Sie bereits die folgende Information
aus einem Schreiben des Kultusministeriums zum Wiederbetrieb des Unterrichts nach den
Weihnachtsferien:

„Auch um eventuelle Eintragungen durch Reiserückkehr zu vermeiden, werden in Schulen, die
die Testpflicht mit Antigen-Schnelltests erfüllen, in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien
für die Schülerinnen und Schüler tägliche Schnelltests durchgeführt werden.

Ausgenommen von der Testpflicht waren bisher immunisierte Personen. Nach den Weihnachtsferien
gilt diese Ausnahme nur noch
· für Personen mit einer Auffrischungsimpfung, der sog. „Booster-Impfung“ sowie
· für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben.

Daher bitten wir alle Personen, die von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen möchten,
ihren aktuellen Impf- bzw. Genesenenstatus nachzuweisen.“

Wie genau, lesen Sie bitte hier: Elternbrief_12_2021-2022 BOOSTERIMPFUNGEN[5702]

Zusätzlich finden Sue an dieser Stelle auch den Newsletter der Elternstiftung Baden-Württemberg:

Newsletter1-2022[5703]