Elternbrief 6 – mögliche Freistellung bei nichtchristlichen Feiertagen

Liebe Eltern,

alle öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg haben den Auftrag die Schülerinnen und
Schüler u.a. „in Verantwortung vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe“ (SchulG
BW §1,2) zu erziehen. Diese christliche Prägung der Schule ist nicht zuletzt daran zu erkennen,
dass die baden-württembergischen Ferien z.T. stark an den christlichen Feiertagen (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) orientiert sind.

 

Lesen Sie den gesamten Elternbrief hier:

Elternbrief_06_2021-2022 RELIGION