Liebe Eltern,
während der Mittagspause steht unseren Schülerinnen und Schülern prinzipiell auf dem
Schulgelände Fläche zum Aufenthalt zur Verfügung. Die Zeit der Mittagspause stellt allerdings
eine außerschulische Zeit dar und unterliegt darum nicht unserer Aufsichtspflicht, so dass wir
nur stichprobenartig die Kinder und Jugendlichen beaufsichtigen können. Aus diesem Grunde
gestatten wir als Schule den Schülerinnen und Schülern das Schulgelände zu verlassen, um
bspw. nach Hause zu gehen.
Sie als Eltern treffen die alleinige Entscheidung, ob Ihr Kind das Schulgelände verlassen darf
oder sich auf dem Schulgelände aufhalten soll und bitten Sie uns dies mittzuteilen.