Informationen zu den Schnelltests ab 19.04.2021

Über einem 7-Tage-Inzidenzwert von 100 wird ab dem 19.04.2021 eine verbindliche Testpflicht an Schulen eingeführt.

Denken Sie bitte daran, dass bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen muss, damit diese Test durchgeführt werden dürfen. Ohne einen entsprechenden negativen Schnelltest darf der entsprechende Schüler/die entsprechende Schülerin nicht am Unterricht teilnehmen.

Weiter Informationen dazu finden Sie dazu unter

Anlage 1_Information zur Corona Selbsttestung

Anlage2b_Erklärung JGG

 

Ein ausfüllbares pdf-Dokument zur Einverständniserklärung finden Sie hier:

Einverständniserklärung JGG