Notstandshausordnung

1. Präambel
Diese Notstands-Hausordnung gilt vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ab dem 21.06.2021 und
setzt die alte Notstands-Hausordnung vom 12.4.21 außer Kraft. In ihr sind besondere Vorkehrungen und
Vorschriften enthalten, die zur Verlangsamung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus beitragen sollen.
Durch diese Notstands-Hausordnung wird die derzeit gültige Hausordnung ergänzt. Alle Regelungen der
alten Hausordnung bleiben erhalten, sofern sie nicht durch neue Bestimmungen dieser Notstands-Hausordnung ersetzt werden.
Diese Notstands-Hausordnung gilt bis zum Tag der Außerkraftsetzung durch die Schulleitung.

 

2. Abstandsregel
Auf den Verkehrswegen innerhalb der Schulgebäude sowie auf den Toiletten sollte ein Abstand von 1,5
Meter eingehalten werden. V.a. sind größere Ansammlungen von Schüler*innen unterschiedlicher Klassen
zu vermeiden. Das gilt besonders für das Betreten und Verlassen des Gebäudes
• Haupteingang und Nebeneingänge sind wieder in beide Richtungen begehbar.
• Beim Verlassen des Gebäudes ist darauf zu achten, den kürzest möglichen Weg zu wählen, hier
stehen nach wie vor die Notausgänge zur Verfügung.
• Die Wiese zwischen Unterrichts- und Kunstgebäude ist als Pausenhof für die Unterstufe reserviert.
• Die Freisportflächen südlich der Sporthalle sind die Pausenflächen für die Klassen 8 und 9.
• In den Fluren stehende Personen müssen sich so positionieren, dass eine andere Person unter
Wahrung der Abstandsregel vorbeigehen kann.
• Insgesamt dürfen sich nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig in einem Toilettenraum aufhalten.
Dabei darf sich nur eine Person am Waschbecken aufhalten, und zwischen den Urinalen muss ein
Becken frei bleiben.

 

3. Hygienemaßnahmen
• Das Tragen einer medizinischen Atemschutzmaske ist auf den Verkehrswegen in den Schulgebäuden sowie auf den Toiletten verpflichtend.
• In den Sporthallen, Sportplätzen und in der Schwimmhalle darf ebenfalls auf eine Maske verzichtet
werden. Die Tragepflicht gilt allerdings in den Umkleideräumen und in den Fluren vor den Umkleideräumen.
• Beim Eintritt in ein Schulgebäude müssen Hände mit den bereitstehenden Desinfektionsmitteln
desinfiziert werden.
• Das Waschen der Hände wird empfohlen, insbesondere nachdem Oberflächen (Handlauf der Treppen, Türklinken, etc.) angefasst worden sind.
• Die Fenster werden so oft wie möglich – mindestens 2x pro Unterrichtsstunde – geöffnet.
• Niesen und Husten erfolgen zum Schutz anderer in die Armbeuge.
• Jede Person soll so wenig Oberflächen wie möglich und möglichst nicht das eigene Gesicht berühren.
• Die Klassenordner verbleiben während der Hofpausen im Klassenzimmer und sorgen für ein Lüften
der Klassenzimmer, sowie für Ordnung und Sauberkeit