Sturmwarnung

Für den Schulbetrieb am Montag, 10. Februar 2020, gibt das Kultusministerium folgende Hinweise:

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist.

Falls der Weg zur Schule aufgrund extremer Wetterlagen vor Ort nicht zumutbar ist, können Eltern ihr Kind vom Unterricht befreien lassen.

Die Schule ist in diesem Fall zu informieren.